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Betriebskonzept Kita Filii

1. Einleitung

Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagestätte Filii. Es dient Eltern zur Orientierung, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kita zu bringen, über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen, ebenso erhalten weitere Interessierte einen Überblick über den Betrieb.

2. Sinn und Zweck

Die Kita Filii ist ein Gesamtkonzept für die außerfamiliäre Kinderbetreuung und soll als Ergänzung zu bestehenden Angeboten wie Pflegeplätzen, Tagesmutterbetreuung usw. dienen. In Filii bieten wir maximal 20 Ganztagsplätze für Kinder ab drei Monaten bis 9 Jahren. Wir ermöglichen den Kindern eine familiäre Umgebung, wo sie sich entfalten und entwickeln können.

3. Ziele und Grundsätze

Die Kinder werden durch qualifiziertes Personal betreut. Unser Ziel ist es, den Kleinen Geborgenheit, Sicherheit und individuelle Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten und sie altersgerecht und ganzheitlich zu fördern. Der Tagesablauf der Kita wird abhängig von den Bedürfnissen der Kinder flexibel gestaltet. Der Kitaalltag bietet Gelegenheit, Beziehungen aufzubauen, Konflikte auszutragen, Gefühle auszudrücken und andere wichtige soziale Erfahrungen zu machen. Zudem legen wir großen Wert auf kreative Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten wie Musik, Gesang, Rhythmik, Malen und Basteln, sowie auf die Sprachfrühförderung Deutsch/Schweizer Deutsch. Durch einen strukturierten Tagesablauf und Rituale vermitteln wir den Kleinen die nötige Geborgenheit und Sicherheit.

4. Betriebsbewilligung

Die Kita Filii verfügt über eine gültige Betriebsbewilligung.

5. Trägerschaft

Die Kita Filii ist eine eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren verantwortliche Leitungsperson und Inhaberin Frau Imana Wasne ist. In ihrer Funktion als Leiterin trägt Frau Wasne die Gesamtverantwortung für sämtliche Belange im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kita Filii GmbH. Frau Wasne ist die Leitungsperson und Inhaberin der GmbH zugleich.

6. Finanzierung

Finanziert wird die Einrichtung durch Subventionen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt sowie Elternbeiträge. Für Kinder ab 18 Monaten beträgt der monatliche Preis CHF 2’350, während für Kinder unter 18 Monaten ein Betrag von CHF 3'050 pro Monat anfällt. Diese Preise umfassen eine umfassende Betreuung und berücksichtigen die speziellen Anforderungen der jeweiligen Altersgruppen.

7. Personal

Für die Betreuung Ihrer Kinder steht uns ein fachlich qualifiziertes und herzliches Team zur V erfügung.

8. Anmeldung und Eintritt
8.1 Bedingungen für die Aufnahme:

  • Aufnahmealter: 3 Monate bis 9 Jahre

  • Minimale Belegung beträgt bei Vorschulkindern 40%, bei Schulkindern (ab 1.

    Kindergarteneintritt) 30%.

    8.2 Besichtigung:

  • Führung durch die Kita

  • Erklärung und Info über das gesamte Angebot der Kita

    8.3 Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt über die Beratungsstelle des Erziehungsdepartements (ED), Freie Strasse 35, 4001 Basel.

  • V ermittlung: tagesbetreuung@bs.ch

  • Telefon: 061 267 46 1

  • Die Eltern sind dazu aufgefordert, ein Antragsformular bei der Vermittlungsstelle

    Basel-Stadt (ED) einzureichen. Die Kinderanmeldung erfolgt anschließend direkt über

    die Kita.

  • Aufnahme des Kindes, sofern ein Platz verfügbar ist.

    8.4 Ablauf der Aufnahme:

  • Aufnahmegespräch

  • Eingewöhnungsplan

9. Betreuungsplätze/Kindergruppe

Wir bieten in Filii Grosspeterstrasse 20 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Monaten bis 9 Jahren.

in Karl-Barth-Platz : 23 Betreuungsplätze


10. Öffnungszeiten

  • Filii öffnet von Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00 Uhr. Während den Schulferien (Ostern, Sommer - ausgeschlossen sind drei Wochen, Herbstferien und Winterferien - ausgeschlossen ist die Weihnachtswoche) bleibt die Kita geöffnet.

    11. Betriebsferien

    Die Kita bleibt während Weihnachten und Neujahr geschlossen sowie 3 Wochen in den Sommerschulferien.

12. Eingewöhnung

Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und die Betreuerinnen außerordentlich wichtig. Wenn immer möglich, gewöhnen wir die Kinder nach dem "Berliner Eingewöhnungsmodell" ein. Dieses dauert in der Regel zwei Wochen und läuft wie folgt ab: Das Kind besucht die Kita mit einem Elternteil, wenn möglich drei Tage hintereinander für jeweils 60 bis 90 Minuten. Am vierten Tag lassen die Eltern das Kind mit den Betreuerinnen für eine gewisse Zeit allein. Je nach Verlauf dieser ersten vier Tage wird die Eingewöhnungszeit nach Absprache individuell weitergeführt. Die Eingewöhnung wird gemäß Tarifordnung erhoben.

13. Essen

Das Mittagessen wird von unsere Köchin täglich in unserem Standort Karl-Barth-Platz frisch zubereitet und kurz vor dem Mittag zum Standort Grosspeterstrasse geliefert. Es wird auf eine kindergerechte, ausgewogene und gesunde Ernährung geachtet. Die Kinder erhalten je nach Betreuungsvariante folgende Verpflegung: Frühstück, Znüni, Mittagessen und Zvieri. Zudem steht den Kindern jederzeit Tee oder Wasser zur Verfügung.

14. Kleidung / persönliche Gegenstände

Die Kinder sollen der Witterung angepasste, bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kita zur Verfügung stehen. Jedes Kind bringt beim Eintritt seine eigenen Hausschuhe oder Rutschsocken, Regenjacke, Regenhose, und Gummistiefel mit. Für mitgebrachte Spielsachen kann keine Haftung übernommen werden.

15. Krankheit / Unfall

Wenn ein Kind krank ist, sollte es zu Hause bleiben. Wird das Kind während der Betreuungszeit krank, werden die Erziehungsberechtigten umgehend benachrichtigt. Im Interesse des Kindes werden die Eltern gebeten, das Kind baldmöglichst abzuholen. Im Notfall ist das Personal berechtigt, das Kind zum Arzt oder ins Spital zu bringen. Die Kosten werden von den Eltern getragen. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ansteckende Krankheiten in der Familie müssen der Betriebsleitung unverzüglich gemeldet werden. Bei Krankheit oder Unfall wird weiterhin die Tagespauschale aufrechterhalten.

16. Abwesenheit

Ferien müssen eine Woche im Voraus bekannt gegeben werden. Kurzfristige Absenzen, Krankheiten oder sonstige Abwesenheiten sind bis spätestens 09:00 Uhr des betreffenden Tages der Kitaleitung bekannt zu geben. Abwesenheiten werden nicht rückvergütet.


17. Rollen- und Aufgabenverteilung

Die Kita Filii stellt sicher, dass die Anzahl und die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innen den Qualitätskriterien gemäß der Betriebserlaubnis erfüllen. Die Kita Filii sichert ein positives Betriebsklima, das von gegenseitiger Achtung, Wertschätzung, Akzeptanz, hoher Fachlichkeit, Solidarität und konstruktiver Zusammenarbeit getragen wird. Die Leitung legt Stellenbeschreibungen fest, führt regelmäßige Mitarbeitergespräche durch, fördert die Nachwuchsentwicklung und schafft Chancen zur Weiterentwicklung der Fachkräfte. Im Zentrum unserer Handlungen steht das Kind mit seinen Bedürfnissen, Interessen, Entwicklungsanforderungen und seinem Wohlbefinden. Kinder benötigen dafür Bezugspersonen, die zugewandt, geduldig, engagiert, fröhlich, liebevoll und verlässig sind.

Leitung

In der Leitungsposition wird eine Fachperson mit abgeschlossener Ausbildung als Fachmann/Frau Kinderbetreuung beschäftigt. Er/Sie ist verantwortlich für die Erstellung der Einrichtungskonzeption sowie deren regelmäßige Überarbeitung und Fortschreibung. Die Leitung sichert den fachlichen Austausch (Dienstberatung, Teamgespräche) sowie gezielte Fort- und Weiterbildungen.

Frau Wasne ist die treibende Kraft hinter der visionären Konzeption der Kita Filii. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung, darunter die Arbeit als Erzieherin im Sprachheilkindergarten, bringt sie umfassende Expertise im Bereich der Kinderbetreuung mit. Seit 10 Jahren leitet sie erfolgreich die Kita Filii und hat dabei einen starken Fokus auf die Schaffung eines inspirierenden Umfelds gelegt, das Werte wie liebevolle Erziehung, Wertschätzung und vor allem die Förderung von Selbstständigkeit in den Mittelpunkt stellt.

Besondere Aufmerksamkeit widmet sie der Sprachförderung, die in der Einrichtung einen herausragenden Stellenwert einnimmt. Durch ihre langjährige Erfahrung versteht Frau Wasne die vielfältigen Bedürfnisse und Entwicklungsphasen der Kinder, was die Grundlage für das pädagogische Konzept bildet.

Gemeinsam mit ihrem engagierten Team und in enger Zusammenarbeit mit den Eltern strebt Frau Wasne danach, in der Kita Filii eine positive und förderliche Umgebung zu schaffen, die die individuellen Potenziale jedes Kindes entfaltet.

Betreuerin

Die pädagogischen Fachkräfte in Filii verfügen als Mindestqualifikation über den Abschluss als Fachmann/Frau Kinderbetreuung. Die Fachkräfte entwickeln in enger Abstimmung mit der Leitung jährlich eine Konzeption für ihre Gruppenarbeit. Es wird seitens der Leitung ein angemessener Gestaltungs- und Handlungsspielraum ermöglicht. Somit wird Eigenverantwortung und konstruktives Arbeiten innerhalb des Arbeitsfeldes gefördert.

Lernende

Am Anfang des Schuljahres wird im darauffolgenden Jahr ein Ausbildungsplatz angeboten. Die Lernenden müssen mindestens ein halbes Jahr Praktikum in Filii absolviert haben.

18. Sprache

In unserer Kita wird Deutsch und Schweizerdeutsch als primäre Sprachen gesprochen. Wir legen Wert darauf, eine inklusive und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der die Kinder die Möglichkeit haben, sich sowohl in Deutsch als auch im lokalen Dialekt, dem Schweizerdeutsch, auszudrücken. Diese sprachliche Vielfalt fördert die kulturelle Integration und bietet den Kindern die Chance, ihre sprachlichen Fähigkeiten auf unterschiedliche Weise zu entwickeln. Bei Fragen zur sprachlichen Ausrichtung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

19. Versicherung

Die Eltern haben für das Kind eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen und benötigen eine Privathaftpflichtversicherung. Die Einrichtung verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

20. Hygiene und Sicherheit

Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmäßig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Für die Sicherheit der Kinder werden Maßnahmen getroffen, wie Sicherheitsschlösser an Fenstern, geschützte Steckdosen, Feuerlöscher, Brandschutztüren, Feuermelder, usw.

21. Austritt/Kündigung

Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kitanleitung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen von einzelnen Tagen oder Halbtagen haben ebenfalls schriftlich zu erfolgen.